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Verkehrsrecht

Das Straßenverkehrsrecht umfasst nicht nur die zivilrechtlichen Regelungen der Schadensersatzansprüche von unfallbeteiligten Verkehrsteilnehmern (Regulierung von Sach- und Personenschäden), sondern auch das Vertragsrecht (Autokauf und Leasing).
Daneben behandelt es das Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldbescheid) sowie das Verkehrsstrafrecht (z.B. Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, etc.). Weitere Bereiche sind das Recht der Fahrerlaubnis (Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot, Überprüfung von medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachten) und das Versicherungsrecht (Kraftfahrt-, Kasko-, Personenversicherung).

Als Fachanwalt für Straßenverkehrsrecht stehe ich Ihnen tatkräftig bei Fragen und Problemen rund um das Verkehrsrecht zur Seite.

Rechtsanwalt HARTWIG KOEPKE

Hartwig Koepke

Weitere Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Forderungsbeitreibung

Mobilität im Straßenverkehr hat heutzutage fast schon existenzielle Bedeutung. Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei jedem Verkehrsunfall oder einem sonstigen Schadensereignis sofort den Rechtsanwalt aufzusuchen und sich über seine Rechte beraten zu lassen!

Häufig geht mit einem Unfallereignis auch ein Bußgeldverfahren oder gar ein Strafverfahren einher, weshalb es wichtig ist, dass Ihr Anwalt zur Aufklärung der Sach- und Rechtslage möglichst schnell Einsicht in die Unfallakte beantragt. Auch wenn Sie glauben, dass der Unfall allein vom Unfallgegner verursacht wurde und "alles klar" ist, ist eine Beratung bzw. Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche durch den Rechtsanwalt in Ihrem Interesse. Dies gilt umso mehr bei Personenschäden, da es bei Schmerzensgeldforderungen keine gesetzlich festgeschriebenen Sätze gibt, Ihr Erfolg also wesentlich von der Erfahrung und dem Verhandlungsgeschick Ihres Anwalts abhängt.

Das ausgefeilte "Schadensmanagement" vieler Versicherungsgesellschaften hat dazu geführt, dass die berechtigten Schadensersatzansprüche von Unfallgeschädigten auch in klaren Fällen oft nur teilweise reguliert werden, was ein juristischer Laie meist gar nicht bemerkt.

Was viele nicht wissen: Wurde der Verkehrsunfall vom Unfallgegner verschuldet, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten tragen!