RAe Taiber & Müller - Bahnhofstraße 23 - 87435 Kempten


Für die Gebühren des Rechtsanwalts ist der gesetzlich festgelegte Gebührenrahmen nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes (kurz: RVG) maßgebend.

Im Einzelfall (z.B. Mediationen, Testamentsausarbeitungen) besteht die Möglichkeit der Abrechnung auf Grundlage einer Honorarvereinbarung, d.h. abgerechnet wird nach Zeitaufwand (Stundensätze) bzw. über einen frei vereinbarten Pauschalbetrag. Für eine Erstberatung in erbrechtlichen oderfamilienrechtlichen Angelegenheiten erheben wir eine Pauschalgebühr.

Kanzlei Taiber & Mueller

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

baut für die Ermittlung der Gebühren in zivilrechtlichen Streitigkeiten auf den Gegenstandswert (außergerichtlich) oder den Streit- bzw. Verfahrenswert (in gerichtlichen Verfahren) auf.
Welche Gebühren aus diesem Wert zu berechnen sind, hängt von dem Umfang der jeweiligen Tätigkeiten ab, mit denen Sie uns beauftragen. Der Zeitaufwand spielt hierbei keine Rolle.
Die jeweils anfallende Gebühr ergibt sich aus den Tabellensätzen des RVG. Wir können Ihnen deshalb vor Auftragserteilung einen Kostenvoranschlag erstellen, wenn wir für Sie auf dieser Grundlage arbeiten.

Bei einer Honorarvereinbarung

liegt die Höhe der Kosten wesentlich in Ihrer Hand bzw. richtet sich nach dem Auftragsumfang.

Was Sie noch wissen müssen:

Sind Sie evtl. für den entsprechenden Risikobereich nicht rechtschutzversichert, besteht für Sie im Falle

wirtschaftlicher Bedürftigkeit

die Möglichkeit, bei dem zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen. Wir sind bereit auf dieser Basis für Sie zu arbeiten, wenn Sie uns bereits zu dem ersten Besprechungstermin den Berechtigungsschein (=Bewilligung der von Ihnen beantragten Beratungshilfe durch das Gericht) mitbringen.
In Gerichtsverfahren kann Ihnen Prozess- / Verfahrenskostenhilfe gewährt werden, wenn Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse es erfordern.